Die Kanzlei wurde 1991 von Frau Gerlinde Mebs und Herrn Klaus Böhner gegründet. Seit dem Ausscheiden von Herrn Klaus Böhner zum 31.07.2017 wird die Kanzlei nun von Herrn Bernd Hönicka und Frau Nicole Kocher unter neuer Bezeichnung geführt.
Wir unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen auftretenden Rechtsfragen, wobei wir eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit pflegen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:
Die einzelnen Anwälte haben sich im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, um Sie kompetent zu beraten. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten eine optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Wir bieten Ihnen kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie individuell und lösungsorientiert und vertreten Sie außergerichtlich und auch vor Gericht.
Wir sind berechtigt, bei allen Oberlandsgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten, ebenso wie bei den Arbeitsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und Verwaltungsgerichten.